Reservierungsbedingungen
1. Nachfolgende Reservierungsbedingungen gelten für alle Gastaufnahmeverträge zwischen Zukunftsakademie und dem Gast. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich von der Zukunftsakademie schriftlich anerkannt wurden.
2. Der Aufnahmevertrag kommt mit schriftlicher Reservierungsbestätigung durch die Zukunftsakademie zustande. Sofern die Buchung durch einen Dritten vorgenommen wird, haftet dieser zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, ist die Zukunftsakademie verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.Die Zukunftsakademie kann dem Gast bei verspäteter Räumung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, nach 18.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, der Zukunftsakademie nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Die vereinbarten Preise gelten inklusive der zum Zeitpunkt des Aufenthaltes geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der von der Zukunftsakademie allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch um höchstens 5 % anheben. Ferner ist die Zukunftsakademie berechtigt, eine Mehrwertsteuererhöhung weiter zu geben.
5. Sonderkonditionen, Rabatte, Nachlässe sonstiger Art sind untereinander und mit Pauschalarrangement nicht kombinierbar. Individuelle Firmenpreise sind nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Der Unterbringungspreis ist am Abreisetag fällig. Die Bezahlung kann in bar, mittels EC-Karte, per Kreditkarte oder im Voraus durch Banküberweisung erfolgen. Die Gewährung von Pauschalarrangements und Sonderkonditionen schließt die Bezahlung mittels Kreditkarte aus. Die Zukunftsakademie ist berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes eine Zwischenrechnung zu erteilen und sofortige Zahlung zu verlangen.
7. Wenn der Gast die Reservierung absagt oder nicht in der Zukunftsakademie erscheint, wird die Zukunftsakademie, um Ausfälle zu vermeiden, versuchen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit weiter zu vergeben. Grundsätzlich bleibt jedoch das Recht der Zukunftsakademie bestehen, den Zimmerpreis abzüglich einer Pauschale für eingesparte Leistungen (20 % beiÜbernachtung/Frühstück; 30 % bei Übernachtung/Halbpension sowie 40 % bei Übernachtung/Vollpension) in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer anderweitig vermietet werden, behält sich die Zukunftsakademie das Recht vor, dem Gast 25,00 € Abwicklungsentgelt in Rechnung zu stellen, ggf. zzgl. eines Schadensausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden, dieser wesentlich niedriger alsdie vorgenannte Schadenspauschale ist und/oder die eingesparten Leistungen höher als die vorgenannten Pauschalen sind. Sofern zwischen der Zukunftsakademie und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Zukunftsakademie auszulösen. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.
8. Aus Rücksichtnahme auf andere Gäste ist das Mitbringen von Haustieren nur auf Anfrage möglich.
9. Bei Störungen oder Mängeln an den Leistungen der Zukunftsakademie wird die Zukunftsakademie auf unverzügliche Rüge des Gastes unverzüglich um Abhilfe sorgen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel der Zukunftsakademie anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes nicht ein.
10. Die vertragliche wie auch die deliktische Haftung der Zukunftsakademie für Schäden, die nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Folge haben, ist auf die Höhe des Übernachtungspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.Für eingebrachte Sachen haftet die Zukunftsakademie nach Maßgabe der §§ 701 ff. BGB.
11. Die Zukunftsakademie kann aus wichtigem Grund, insbesondere im Falle von höherer Gewalt oder anderer von der Zukunftsakademie nicht zu vertretender Umstände, welche die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist insbesondere dann möglich, wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden oder die Zukunftsakademie von Umständen Kenntnis erlangt, die darauf schließen lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gasts nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, sodass eine Erfüllung des Vertrages durch den Gast gefährdet erscheint. Bei berechtigtem Rücktritt der Zukunftsakademie entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatzes.
12. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Iserlohn. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reservierungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.